Besonders im Focus ist die sogenannte Bedürfnisprüfung, der zufolge Sportschützen Waffen nur dann besitzen dürfen, wenn sie nachweisen, mindestens einmal im Monat damit zu schießen. Diese Nachweise sind für Schützen, die mehrere Waffen für verschiedene Disziplinen besitzen oder auch Sammler schwer zu erbringen.
Mit dem Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auch weiterhin im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für lebensnahe und praktikable Lösungen einzusetzen.
Thomas Kreuzer:
„Auch die CSU Abgeordneten im Bund ziehen mit uns hier an einem Strang. Genauso wie die Staatsregierung wollen wir alle unsere Schützen und Vereine nicht unnötig belasten.“